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Im sozialen Netzwerk Facebook hatte eine Frau nach ihrer Scheidung gepostet, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller sei, es aber unbezahlbar sei, den Ex-Ehemann los zu sein. Das AG Bergisch-Gladbach hatte über die Zulässigkeit der Äußerungen und darüber zu entscheiden, ob die Frau die entstandenen Anwaltskosten zu tragen hat.
Quelle: E-Recht24.de / Zum Artikel
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