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Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung.
Quelle: Noz.de / Zum Artikel
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