Mai
7.

Termin vor Strafgericht wegen des Betreibens von Internet-Abzocke und Abo-Fallen im Internet

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Nun wird am 08.05.12 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts die Frage über die strafrechtliche Bewertung sogenannter Abo-Fallen erneut verhandelt. Es geht insbesondere um die Frage, inwiewiet und inwiefern Kostenhinweise bei Internet-Abonnements deutlich herauszustellen sind. Sind “zu versteckte” Kostenhinweise zu einem Abo strafrechtlich als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen?

Quelle: recht-hilfreich.de / Zum Artikel

Dazu interessant und lesenswert der Bericht eines Prozessbeobachters:

Ein erster Fernsehbericht zum Prozessauftakt von Sat.1:

Ein Bericht der Frankfurter Rundschau:

- Aktualisierungen, Ergänzungen und Nachträge vom 13.05.2012 -

Ein Bericht eines Prozessbeobachters zum 2. Verhandlungstag:

Ein Bericht eines Prozessbeobachters zum 3. Verhandlungstag:

Erklärungen und Ausführungen zu “Bildschirmauflösung” und “Scrollen”:

Erklärungen und Ausführungen zu “Verschleierung” und “Bildschirmauflösung”:

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