Gericht verpflichtet Uni zur Rückerstattung von Studiengebühren




Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Universität Marburg in einem Eilverfahren zur Rückerstattung gezahlter Studienbeiträge verpflichtet. Als Grund wurden ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes genannt.

In der hessischen Landesverfassung gibt es eine Vorschrift, nach der Schule und Studium kostenfrei bleiben sollen!

Quelle: RZ-Online GmbH & dpa-infocom