Verbraucherschutz: Niederlage für Premiere




Eine schwere Schlappe hat Premiere am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof hinnehmen müssen. In einem Urteil wurden die Rechte der Kunden gestärkt und willkürlichen Preiserhöhungen eine klare Absage erteilt. Angekreidet wurden drei Passagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Welche Formulierungen abgeschmettert wurden und welche Rechte der Abonnent hat, erläutert netzwelt.

Quelle: Netzwelt.de / Zum Artikel