Österreichisches Urteil gegen Abzocker mit „Gratis“-Diensten




Die IS Internet Service AG (vormals Xentria) mit Sitz in der Schweiz darf österreichische Websurfer nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Außerdem muss sie ihren Kunden ein dreimonatiges Rücktrittsrecht gewähren. Das besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien (Aktenzeichen 3 R 131/07t). Die in zweiter Instanz ergangene Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das betroffene Unternehmen kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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