Domain-recht.de berichtet in seinem jüngsten Newsletter über ein bemerkenswertes Urteil des OLG Hamm (17 O 38/07). Es ging dabei um eine Abmahnung, die zwei Verbraucher einem Spam-Versender zukommen ließen, nachdem sie dessen Werbung für ein Gewinnspiel erhalten hatten.
Quelle: intern.de / Zum Artikel
Ein Gedanke zu „Spam ist allgemein zu unterlassen“
Die Kommentare sind geschlossen.