Überwachung Ramelows unzulässig




Der Bundesverfassungsschutz darf den Linke-Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow nicht weiter beobachten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag (17.01.08). Ramelow bezeichnet die Entscheidung als „Sieg des Rechtsstaats“.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel