Vermieter muss Reparaturen zustimmen




Ein Mieter, der eigenmächtig einen Mangel in der Wohnung beseitigt oder beseitigen lässt, kann vom Vermieter grundsätzlich nicht die Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (AZ: VIII ZR 222/06).

Quelle: ARD.de / Zum Artikel