LG Hamburg setzt hohe Hürden bei der E-Mail-Überwachung




Auch über 20 Jahre nach der ersten deutschen E-Mail ist nicht vollständig geklärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Ermittler auf die Nachrichten zugreifen können. Während eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dazu noch aussteht, entschied nun erstmals das Landgericht (LG) Hamburg zu einer besonders klärungsbedürftigen Frage und stärkte das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel