Autokäufer müssen Altwagen zurücknehmen




Wer den Kauf eines Neuwagens storniert, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes seinen in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen zurücknehmen. Bei der Auflösung eines Autokauf-Vertrags müssten sämtliche Vereinbarungen rückabgewickelt werden, entschieden die Richter.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel