Betrug im Job: Kündigt dem Dieb!




Eine Bäckereiverkäuferin aß nach Ladenschluss aus der Auslage ein Stück Bienenstich, das ohnehin hätte weggeschmissen werden müssen. „Untreue“, nannte ihr Chef das und kündigte ihr. Er bekam recht (BAG 2 AZR 3/83).

Quelle: wiwo.de / Zum Artikel