Neue Urteile zum Abmahnungsmissbrauch




Seit Jahren streiten Juristen um die Frage, unter welchen Gesichtspunkten eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam einzustufen ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dies insbesondere dann der Fall sein, wenn das Schreiben „vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen“.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel