Nazi-Websites: Es darf gesperrt werden – oder?




Die im Jahr 2002 von der Bezirksregierung Düsseldorf zu Site-Sperrungen verpflichteten Internetzugangsanbieter wurden inzwischen alle von den Verwaltungsgerichten in NRW dazu verdonnert, die Webseiten „Nazilauck“ und „Nsdap-ao“ zu sperren. Ob die verfügten Sperrungen allerdings tatsächlich rechtmäßig sind, hängt laut einem von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten aber davon ab, wie gesperrt wird.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel