Rapidshare haftet als Störer




Das Rapidshare massive Probleme mit der GEMA hatte, war schon lange klar. Prozesse gegen einen der größten One-Click-Hoster weltweit verliefen bis dato jedoch keinesfalls so erfolgreich, wie es sich die Rechteinhaber womöglich gewünscht hätten. Ein aktuelles Urteil vom Landgericht Düsseldorf stellt fest, dass Rapidshare im Rahmen der Störerhaftung voll verantwortlich für die begangenen Urheberrechtsverletzungen zu machen sei.

Quelle: Gulli.com / Zum Artikel