Negativer Ausschluss




In einem neuen Urteil, bei dem es am Rande um die Benutzung von Markennamen als Auslöser für Suchmaschinen-Werbung geht, hat ein US-Gericht eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Dem Beklagten wurde es nicht nur verboten, den Namen des Klägers zu verwenden.

Quelle: intern.de / Zum Artikel