Muslima muss zum Schwimmunterricht




Ein strenggläubiges muslimisches Mädchen muss künftig am Schwimmunterricht ihrer Remscheider Realschule teilnehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem „Pilotverfahren“ entschieden. Wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ ist eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel