Urheberrecht: Abmahnungkosten auf 100 Euro begrenzt




Im Kampf gegen das illegale Filesharing darf die Film- und Musikindustrie künftig direkt bei den Providern Nutzerdaten einholen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Allerdings steht die Auskunft unter Richtervorbehalt. Gleichzeitig werden die Abmahngebühren begrenzt – auf 100 Euro bei einfachen Delikten.

Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel