Gericht: Kündigung wegen Äußerungen in einer StudiVZ-Gruppe unwirksam




Das Arbeitsgericht Cottbus hat in vier Kündigungen von Mitarbeitern eines Brandenburger Hotels für unwirksam erklärt. Hintergrund des Prozesses war die Teilnahme von Auszubildenden und Angestellten des Hotels „Zur Bleiche“ in Burg/Spreewald im StudiVZ-Forum „Der Storch muss hängen“. Der Storch ist das Logo der Bleiche.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel