Schönheitsreparaturen: Muss ich oder muss ich nicht?




Streichen, Ausbessern und Tapezieren – ob und wie Mieter beim Auszug zu Farbe und Pinsel greifen müssen, bestimmt nicht nur das Gesetz. Immer wichtiger werden Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH). Mehr als zwei Dutzend Urteile regeln, wann der Mieter streichen muss und wann der Vermieter auf seinem Renovierungswunsch sitzen bleibt.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel