Gießen: Wegen Geldwäsche zu Geldstrafe verurteilt




„Da hätten die Alarmglocken läuten müssen“, sagte Staatsanwalt Michael Wenzel. Und deshalb könne er das „leichtfertige“ Verhalten der Angeklagten nicht verstehen. Die 47-Jährige hatte aber dennoch ein Jobangebot per E-Mail angenommen und so für eine dubiose Internetfirma mit unbekannten Hintermännern größere Summen in die Ukraine weitergeleitet.

Quelle: Giessener-Anzeiger.de / Zum Artikel