EU-Gesetze gelten für Google nicht




Googles oberster Datenschutzberater Peter Fleischer antwortet der Arbeitsgruppe Artikel 29 noch einmal in einem 20 Seiten starken Schreiben – und trifft dabei eine für die europäischen Datenschützer sicher interessante Feststellung: Die europäischen Gesetze sind auf Googles Datenverarbeitung gar nicht anwendbar.

Quelle: intern.de / Zum Artikel