Wahlstift-Hersteller mit Unterlassungsklage teilweise erfolgreich




In ihrer am heutigen Donnerstag ergangenen Entscheidung hat die 6. Kammer des Landgerichts Hagen der Unterlassungsklage der Hersteller des Digitalen Wahlstiftsystems für die Hamburger Bürgerschaftswahl gegen den Chaos Computer Club (CCC) teilweise stattgegeben.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel