Gericht: Verein muss keine Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen




Auch Vereine, die für ihre Mitgliederverwaltung einen Internet-fähigen PC verwenden, müssen gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) seit dem 1. Januar 2007 „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ GEZ-Abgaben entrichten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel