Gericht lehnt Rundfunkgebühren für gewerblichen Internet-PC ab




Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten Internet-PC. Neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie ein Internet-PC würden derzeit in den Vorschriften, die die Gebührenpflicht regelten, nicht erwähnt, erklärte das Gericht heute.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel