Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz




Die Übernahme von im Web bereitgestellten Fotos ohne Einwilligung des Urhebers ist verboten. Wird dabei der Name des Fotografen weggelassen, verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) München entschieden und ein EDV-Unternehmen zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro für sechs kopierte Bilder verurteilt (Az. 7 O 8506/07).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel