Nach Griff in Kaffeekasse: Rauswurf wegen 600 Euro




Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hatte sich mit dem Fall eines Mitarbeiters zu befassen, der aus der betrieblichen Kaffeekasse unbefugt 600 Euro entnommen hatte (Urteil vom 25. Januar 2008, AZ: 9 Sa 662/07). Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er seinem Beschäftigten ohne Abmahnung.

Quelle: Computerwoche.de / Zum Artikel