Warnung vor irreführenden Bauverträgen




Private Bauherren sollten für ihr Eigenheim einen garantierten Festpreis und einen genau datierten Fertigstellungstermin vereinbaren. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Bauvertrag sollte zudem eine Strafe für den Fall vereinbart werden, dass der Termin nicht eingehalten wird.

Quelle: Morgenpost.de / Zum Artikel