Gewalttätigen Mitarbeitern darf fristlos gekündigt werden




Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in Hannover hervor (Az.: 15 Sa 115/07). Demnach stellt eine gewaltsame Attacke auf einen Kollegen einen wichtigen Grund für eine sofortige Entlassung auch ohne Abmahnung dar.

Quelle: Haufe.de / Zum Artikel