Widerspruchsfrist für Rechteausweitung läuft aus




Die Anwaltskanzlei Herges macht in einer Pressemitteilung auf einen wichtigen Termin aufmerksam: Rechteinhaber wie Musiker, Fotografen oder auch Autoren müssen bis zum Jahresende ihrem jeweiligen „Verwerter“ den Widerspruch zur Übergangsregelung des Urheberrechtsgesetzes mitgeteilt haben. Sonst sind ihre Werke ohne weitere Zahlung auch beispielsweise im Internet verwertbar.

Quelle: intern.de / Zum Artikel