Die Klage Der Deutschen Inkassostelle wurde durch den Richter des VG-Frankfurt abgewiesen. Für die Deutsche Inkassostelle fangen nun 2 Fristen an zu laufen. Bis zum 1.2.2009 darf die Deutsche Inkassostelle noch werben und neue Kunden gewinnen.
Danach darf sie nur noch bereits bestehende Verträge abwickeln jedoch längstens bis zum 30.04.2009. Nach dem 30.4.2009 darf die Deutsche Inkassostelle keinerlei Inkassotätigkeit mehr ausführen. Sollten Sie weiter Schreiben der Deutschen Inkassostelle erhalten, gilt weiterhin, wenn Sie der Meinung sind die Forderung ist unrechtmäßig, einmalig widersprechen und ab dann alle Briefe aufheben. Bis eventuell ein gerichtlicher Mahnbescheid folgt.
Gegen dieses Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.
Quelle: Nicht-Abzocken.eu / Pressemeldung des VG-Frankfurt
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