Gefängniszelle zu klein: Schadenersatz




Vier Quadratmeter Platz und ein freier Blick auf die Toilette: Gegen diese Haftbedingungen hatte ein Ex-Häftling geklagt. Das Oberlandesgericht Hamm gab ihm am Mittwoch (18.03.09) in Teilen Recht und sprach ihm 2.300 Euro Schadenersatz zu.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel