Gegenschlag bei beleidigenden Äußerungen im Internet erlaubt




Werden im Internet beleidigende und ehrverletzende Berichte über eine Person veröffentlicht, darf der Betroffene auch überspitzt oder polemisch antworten. Das Verhalten desjenigen, der zuerst beleidigend berichtet hat, rechtfertigt einen zulässigen Gegenschlag.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel