Neue Widerrufsbelehrung: Online-Anbieter müssen handeln




Seit heute ist eine Gesetzesänderung in Kraft, die das Widerrufsrecht für Online-Angebote betrifft. Onlineshopbetreiber und Dienstleister müssen ihre Widerrufsbelehrung umgehend anpassen, sofern sie Dienstleistungen erbringen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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