Abmahnung wegen E-Bay Versteigerung




Wer seine CD-Sammlung ausmistet und die Scheiben bei E-Bay versteigert, macht nicht immer ein gutes Geschäft. Er läuft Gefahr, wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt zu werden. Das gilt nicht nur für Raubkopien und Fälschungen. Auch wer ohne sein Wissen, in ganz normalen Geschäften, CDs erworben hat, bei denen das Urheberrecht verletzt wurde, kann Ärger bekommen, wenn er die Scheiben weiter verkauft.

Quelle: ZDF.de / Zum Artikel