Hansenet gerichtlich zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen




Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat den Widerspruch von Hansenet gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen, das einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmen auf eine vorläufige Befreiung von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung im September abgelehnt hatte.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel