Urteile zur Aufklärungs- und Überwachungspflicht von Eltern in P2P-Fällen




Eltern sind als Anschlussinhaber in rechtswidrigen Filesharing-Fällen der Kinder verpflichtet, zuvor ausgesprochene Verbote zu kontrollieren. Bei Rechtsverletzungen haften sie als Mitstörer. Der Gegenstandswert liegt für 1000 P2P-Rechtsverstöße bei rund 50.000 Euro.

Quelle: Zdnet.de / Zum Artikel