ARAG verweigerte zu Unrecht Deckungsschutz gegenüber opendownload-Abofalle




Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 26.03.2010 vorgeworfen, zu Unrecht einem rechtsschutzersicherten Mandanten den ihm zustehenden Deckungsschutz für eine negative Feststellungsklage verweigert zu haben, nachdem dieser die Internet-Raubritter vergeblich außergerichtlich zur Berühmungsaufgabe aufgefordert hatte.

Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel