Wer im Internet bestellt, muss auch zahlen können




Wer Hartz-IV-Empfänger ist und kein Guthaben auf dem Konto hat, begeht Betrug, wenn er sich Waren im Internet bestellt, die er nicht bezahlen kann. Wer zusätzlich den Offenbarungseid geleistet hat und unter doppelter Bewährung steht, riskiert bei einer solchen Bestellung sogar den Einzug ins Gefängnis. Diese Erfahrung machte am Montag ein 28-jähriger Wettringer vor dem Strafgericht in Steinfurt.

Quelle: Ivz-online.de / Zum Artikel