Urteil: Kein Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen




Nach einem jetzt im Volltext veröffentlichten Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main vom 16. Juni 2010 darf ein Provider IP-Adressen von Kunden sieben Tage lang speichern. Ein Anspruch auf sofortige Löschung besteht dagegen nicht. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt als Vorinstanz.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel