BGH bestätigt Haftstrafe für Alexander Falk – Verfassungsbeschwerde angekündigt




Der Verlagserbe und frühere Internet-Unternehmer Alexander Falk muss wegen versuchten Betrugs voraussichtlich ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die von Falk eingelegte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurück.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel