Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter




Aus Kundensicht wäre es klug, grundsätzlich nur noch Online einzukaufen: Nirgendwo genießt der Käufer ein großzügigeres Rückgaberecht als im Versandhandel. Jetzt stärkte der Bundes-gerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal – selbst, wenn der Händler einen Total-verlust erleidet.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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