Werbepost sogar ohne Aufkleber unzulässig!




Das Landgericht Lüneburg hatte jetzt zu entscheiden, ob nach einem solchen Einzel-Werbe-verbot eine Postwurfsendung auch dann als unzulässige Belästigung verboten sei, wenn der Verbraucher am Briefkasten keinen Aufkleber hatte. Die beklagte Firma Möbel-Kraft hatte eingewendet, es sei mit unverhältnismäßigen Nachteilen für sie verbunden, in diesem Falle den Verbraucherwillen zu respektieren.

Quelle: NVzMV.de / Zum Artikel

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