Bundesverfassungsgericht: Sieg für vermeintlich „unmenschlichen“ Zahnarzt




Zahnärzte verstoßen nicht gegen das „Gebot der Menschlichkeit“, wenn sie unverbindliche Kostenvoranschläge ins Netz stellen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Patienten dürfte das Urteil freuen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel