Das Amtsgericht Bremen erhielt Kenntnis von einem Schreiben eines Obergerichtsvollzieher K. Behrmann, in dem eine Betroffene aufgefordert wurde, einen bestimmten Betrag an eine HanseNet Telekommunikation GmbH zu zahlen. Sollte die Empfängerin des Schreibens nicht zahlen, müsste sie eine Haftstrafe absitzen.
Quelle: Ferner-Alsdorf.de / Zum Artikel
Ein Kommentar zu „Warnung: Falscher Obergerichtsvollzieher“