Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen




Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergericht-licher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forde-rung entstanden sind.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel