Österreichs Staatsanwälte erhalten Zugriff auf User-Identitäten




Österreichische Internet-Provider müssen und dürfen Daten ihrer Kunden wie Name und A-dresse (so genannten Stammdaten) nicht an die Urheberrechtsindustrie herausgeben, zumin-dest sofern die Kunden dynamische IP-Adressen nutzen. Dies war das Ergebnis einer Ent-scheidung eines zivilrechtlichen Senats des Obersten Gerichtshofs (OGH) des Landes im Jahr 2009.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel