Ebay-Urteil: Kein Schadenersatz bei abgebrochener Auktion




Wer als Anbieter bei Ebay eine Internetauktion aus einem triftigen Grund vorzeitig abbricht, kann vom Höchstbieter nicht auf Schadenersatz verklagt werden. Dies gilt auch im Fall des Diebstahls des angebotenen Artikels.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

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