Urteil: Kein Schadenersatz für Gastwirte wegen Rauchverbots




Weniger Rauch, weniger Umsatz. Eine Wirtin aus Rheinland-Pfalz verklagte ihren Verpächter, weil in ihrer Gaststätte nicht mehr geraucht werden durfte. Nach drei Instanzen steht fest: Sie muss den Schaden selber tragen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel