Urteil zum E-Postbrief: Post darf beim Online-Brief nicht irreführend werben




Die Deutsche Post darf ihren E-Postbrief nicht mehr als „so sicher und verbindlich“ wie ein Papierbrief bewerben. Verbraucher könnten dadurch wichtige Fristen versäumen, so ein Urteil.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

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